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Leitfaden für das richtige Verhalten im Schadenfall

Damit Sie im Schadenfall wissen, was zu tun ist, haben wir diesen Leitfaden für Sie zusammengestellt. Er soll dazu dienen, Probleme möglichst zu vermeiden, und Ihnen ebenso wichtige Verhaltensregeln ins Gedächtnis rufen. Melden Sie sich bei Schäden jeglicher Art bitte unverzüglich bei uns, sodass wir Sie von Beginn an bestens und unterstützen und beraten können.

Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen:

Polizzennummer

Was ist wann und wo passiert?

Ausmaß des Schadens

Designelement

Wichtige Verhaltensregeln

  • Treffen Sie direkt Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten – natürlich ohne sich selbst zu gefährden.
  • Fotografieren Sie den Schaden aussagekräftig, heben Sie beschädigte Gegenstände auf.
  • Machen Sie keine Reparaturen, ohne vorher mit uns Rücksprache zu halten.
  • Melden Sie Schäden (egal welcher Art) immer so schnell wie möglich.

Außerdem zu tun bei …

Brand

  • Alarmieren Sie Feuerwehr (112) und Polizei (110)
  • Retten Sie gefährdete Personen, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie die Rettung (112 und 116117)
  • Treffen Sie Maßnahmen, um den Schaden zu mindern (sofern gefahrlos möglich)
  • Brandursache und Schaden fotografieren
  • Verzeichnis beschädigter und zerstörter Gegenstände erstellen

Wasserschaden

  • Hauptwasserhahn und Leitungen abdrehen
  • Installateur oder Sanierungsfirma mit der Schadensbegrenzung beauftragen
  • Schaden dokumentieren
  • Verzeichnis beschädigter oder zerstörter Gegenstände erstellen

Verkehrsunfall mit Personenschaden

  • Unfallstelle sichern
  • Notruf absetzen (112) – Erste Hilfe leisten
  • Polizei verständigen (110)
  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen
  • Unfallskizze erstellen, Hergang schildern
  • Beweise sichern (Fotos, Daten von Zeugen notieren)
  • Kein Schuldbekenntnis ablegen (selbst wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte!)

Verkehrsunfall mit Sachschaden

Anzeige ist notwendig bei: Kollision mit Tieren, Parkschaden, Vandalismus, Brand und Diebstahl. Ist der Geschädigte nicht anwesend, müssen Sie den Unfall unverzüglich bei der Polizei anzeigen, andernfalls begehen Sie Fahrerflucht.

Blitzschlag, Sturm oder Hagel

  • Datum und genaue Uhrzeit notieren
  • Scherben, Glassplitter etc. von Geh- und Fahrwegen entfernen
  • Schaden mittels Foto dokumentieren
  • beschädigte Gegenstände aufbewahren
  • Maßnahmen treffen, die vor Folgeschäden schützen (z.B. Noteindeckung)

Einbruch

  • Verständigen Sie die Polizei (110) – Anzeige bestätigen lassen
  • Fotografieren Sie Beschädigungen ohne Spuren zu vernichten
  • Schadenshöhe minimieren bzw. Folgeschäden verhindern (Notschlösser, Ersatzverglasungen)
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Handys und Sparbücher
  • Schaden dokumentieren (Kaufquittungen bereithalten!)

Hinweis: Unser Leitfaden soll Sie im Ernstfall dabei unterstützen, richtig zu handeln, um Ihre Ansprüche bei Ihrem Versicherungsmakler geltend machen zu können. Es handelt sich hierbei um eine Zusammenfassung der generellen Verhaltensweisen im Schadenfall. Im Einzelfall sind gegebenenfalls weitere Schritte nötig. Dieser Leitfaden erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!